Lichthof - Hände halten Blumen

Willkommen im Lichthof

Hausgemeinschaften
für Menschen mit
Demenz im Amt Hürup

Designelement gelbe Kurve

Was ist der Lichthof?

„Lichthof“ heißen die Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz im Amt Hürup. Dort finden je 12 an Demenz erkrankte Menschen ein Zuhause. Derzeit gibt es je eine Hausgemeinschaft in Hürup und in Husby. Die Gemeinde Freienwill plant den Bau eines weiteren Lichthof. Der Lichthof ist KEIN Heim, auch keine stationäre Pflegeeinrichtung. Der Lichthof ist eine Hausgemeinschaft im Sinne einer privaten Wohnform.


Unsere Lichthöfe

Standort Hürup

Hauptstraße 27 | 24975 Hürup

Standort Husby

Flensburger Straße 20 | 24975 Husby

„Leben in einer Großfamilie“


Das Ziel ist, eine gemütliche Wohnstätte zu schaffen, in der Menschen mit Demenz bis an ihr Lebensende liebevoll und zugewandt in Gemeinschaft leben, gepflegt und betreut werden, aber die natürlich auch Rückzugsmöglichkeiten haben.

Designelement blaue Kurve
Lichthof - lächelnde Dame mit Demenz

Für wen ist der Lichthof?

Grundvoraussetzung für das Einmieten ist das Vorliegen einer Demenz (schriftliche, ärztliche Diagnose). Es wird empfohlen, den Wechsel in einen Lichthof frühzeitig in die Wege zu leiten, da in einem fortgeschrittenen Stadium der Demenz ein Umzug in eine neue Umgebung zu einer starken Verunsicherung und damit zu einer Belastung führen kann. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Wohngemeinschaft und damit über den Einzug in den Lichthof treffen die Vertreter der Angehörigen.

  • Für Menschen mit Demenz
  • Für gesellige Menschen
  • Unabhängig vom Pflegegrad
Lichthof Mieter schüttelt fröhlich Hand
Icon Haus mit Herz Wohnträger

Lichthof
Wohnträgerverein

Dieser gemeinnützige und ehrenamtlich geführte Verein bietet neben den klassischen Aufgaben eines Vermieters auch Öffentlichkeitsarbeit zum Krankheitsbild „Demenz“ an.


  • Mietet Gebäude von Gemeinden
  • Vermietet diese Appartements weiter an Menschen mit Demenz / Angehörige
  • Aufgaben eines/r Vermieters/Verwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Angehörigen-
gemeinschaft

Diese hat das Hausrecht im Lichthof, bestimmt den Alltag und bringt sich auch in die Alltagsgestaltung selbst mit ein.


  • Rechte & Pflichten eines Mieters
  • Entscheiden über neue Mieter/Bewohner
  • Beauftragen/wählen den Pflegedienst
Mieter des Lichthofs im fröhlichen Gespräch
Ältere Dame beim Wäsche sortieren

Ambulanter
Pflegedienst

In den Lichthöfen stellt die Sozialstation im Amt Hürup e.V. jeweils ein festes Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsteam. Es wird Alltagsnormalität – wie zu Hause auch – gelebt. So wird beispielsweise gemeinsam gekocht, Wäsche gewaschen und Zeitung gelesen.


  • Unterstützt nach indiviuellen Bedürfnissen
  • Sorgt für familienähnliche Atmosphäre
  • Rund-um-die-Uhr-Verorgung, 365 Tage

Ehrenamtliche
Mitbürger*innen

Mieter sollen nicht nur den Alltag innerhalb der Hausgemeinschaft kennen, sondern auch am gemeinschaftlichen Dorfleben teilnehmen. Unter anderem kommen ehrenamtliche Bürger regelmäßig zu Besuch und verschönern den Alltag der Bewohner*innen zusätzlich.


  • z.B. eine Gartengruppe
  • Besucher, die zum Singen und Basteln mit den Bewohnern vorbeikommen
Mieterin des Lichthofs mit einer Besucherin